0% Umsatzsteuer für Photovoltaikkomponenten

2023-02-01 12:00:00 / Allgemein

Damit eine Lieferung von PV-Komponenten mit 0% Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer erfolgen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein und die genannten Dokumente an uns übersendet werden.

  • Kauf als Privatperson für die eigene privat genutzte PV-Anlage (in der Nähe von Wohngebäuden, max. 30kW)
  • Lieferung und Montage innerhalb Deutschlands
  • unterschriebene Erklärung, dass die Voraussetzungen nach §12 Abs. 3 UstG für den 0% Steuersatz erfüllt sind und alle entstehenden Kosten bei nicht Einhaltung übernommen werden
  • Auszug aus dem Marktstammdatenregister oder Begründung warum keine Eintragung vorhanden ist

Weitere Informationen zur 0% Umsatzsteuerregelung hier.

Bitte kontaktieren Sie uns nach der Bestellung per eMail und senden Sie uns die fehlenden Daten zu. Wir werden die Bestellung dann prüfen und den Steuersatz anpassen.


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