Damit eine Lieferung von PV-Komponenten mit 0% Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer erfolgen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein und die genannten Dokumente an uns übersendet werden.
Kauf als Privatperson für die eigene privat genutzte PV-Anlage (in der Nähe von Wohngebäuden, max. 30kW)
Lieferung und Montage innerhalb Deutschlands
unterschriebene Erklärung, dass die Voraussetzungen nach §12 Abs. 3 UstG für den 0% Steuersatz erfüllt sind und alle entstehenden Kosten bei nicht Einhaltung übernommen werden
Auszug aus dem Marktstammdatenregister
Bitte kontaktieren Sie uns nach der Bestellung per eMail und senden Sie uns die fehlenden Daten zu. Wir werden die Bestellung dann prüfen und den Steuersatz anpassen.